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ieQ-systems Building
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Brandschaden­sanierung

Schnelle Hilfe von ieQ-systems Building aus Münster beim Wiederaufbau nach einem Brand

Brand

Die katastrophale Auswirkung eines Feuers kann existenzbedrohend sein. Erst wenn der Brand gelöscht ist, wird das Ausmaß sichtbar: verbrannte Gegenstände, überall Ruß, Löschwasser und unsichtbare Schadstoffe. Das sind die Folgeschäden, um die wir uns kümmern.

Wir von ieQ-systems Building sind einer der führenden Experten für die Sanierung von Brandschäden. Unser gesam­meltes Know-how - gepaart mit unserer lang­jährigen Erfah­rung zur Besei­tigung extremer Brand­schäden in der Industrie und in Privat­haus­halten - machen uns zum perfekten Partner zur nach­haltigen Behe­bung von Brand­schäden.

Unsere Leistungen zur Brand­schaden­sanierung:

Maschinensanierung

Maschinensanierung

Ein Brand- oder Wasserschaden kann für das betroffene Unternehmen existenz­­bedrohend sein. Wir setzen alles daran, die Maschinen nach einem Brand so gut und rasch wie möglich zu sanieren.

Geruchs­neutralisation

Geruchsneutralisation

Wir sorgen mit modernen Techniken für eine Neutralisierung von Gerüchen.

Vorbeugende Maßnahmen

Firmenlogo Bachl

Diese Maßnahmen zur Brandprävention gilt es zu beachten zum Schutz vor einem Brand.

Schadstoff­sanierung

Firmenlogo Bachl

In der Vorbereitung zu einer Schadstoff­sanierung wird analysiert, an welcher Stelle Schadstoffe konzentriert auftreten.

Entrümpelung

Schutt nach Entrümpelung

Was bei einem Brand von einem Gebäude übrig bleibt, ist oft nur ein verkohlter, kontaminierter Schutthaufen. Die sogenannte Entschuttung ist Teil der Brandschadensanierung.

Gewerbliche Brand­schaden­sanierung

Gebäude mit Brandschaden

Bei einem Brand in größeren Produktionsanlagen kann die Erstellung eines Sanierungsplans inklusive Kostenübersicht sehr komplex ausfallen.

Darum kümmern wir uns:

Nach dem Brand beseitigen wir das Löschwasser und entfernen den Ruß (per Hochdruck, Saughaube oder Niederdruck Strahlsystem). Dann erledigen wir die Entschuttung und die Geruchsbeseitigung. Oberflächen werden in einem schonenden Verfahren gereinigt.
Unter Umständen wird eine Chloridbelastung in Beton festgestellt oder eine Dioxinbelastung. Beides macht eine entsprechende Sanierung notwendig.

Was im Brandfall zu tun ist

Schadensmindernde Sofort­maß­nahmen

✔ Brandort sichern

✔ Versorgungsleitungen/Hauptsicherung abschalten

✔ Statik des Gebäudes prüfen und einsturz­gefährdete Teile sichern

✔ Ableiten von Rauchgasen durch Öffnen der Fenster und Außentüren

✔ Notstromversorgung aktivieren

✔ Abschotten nicht beschädigter Gebäudeteile (Fenster abdichten)

✔ Löschwasser abpumpen oder absaugen

✔ Intaktes Inventar sicherstellen /Akten bergen (Trocknung/Gefriertrocknung)/ Maschinen und Geräte in sichere Bereiche transportieren

✔ Beschädigtes, feuchtes Inventar und Gegenstände vom Brandort entfernen

✔ Trocknung der Brandstelle mit Korrosions­stopp (Luftentfeuchter und Korrosions­schutzmittel für Produktions­anlagen und Maschinen)

✔ Begutachten des Brandortes mit Schadens­erfassung und Sanierungsplan

✔ Schadensort räumen und entsorgen (Schutt, Asche, verbrannte Teile)

✔ Fachgerechte Schadstoffanalyse und -sanierung

✔ Reinigungs­verfahren starten (Ruß entfernen, Wischtechnik, Absaugung, Geruchs­neutralisation

Gesundheit geht vor!

Die Brandschaden­sanierung kommt zum Einsatz, nachdem ein Brandschaden entstanden ist und von einem Experten begutachtet wurde. Ein Sanierungs­plan gibt den nötigen Überblick und liegt der Brand­schaden­sanierung zugrunde. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen eher kleinen, privaten Wohnungs­brand oder um einen industriellen Groß­brand handelt.

Warum sind Sofort­maß­nahmen wichtig?

Die Durchführung schadens­mindernder Sofort­maßnahmen dient der Schadens­begrenzung. Umso aussichts­reicher ist eine erfolg­reiche Brand­schaden­sanierung. Ohne Erstmaß­nahmen weitet sich der Schaden weiter aus und führt schlimmsten­falls zu einem Totalschaden.

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Brandschaden
Brandschaden
Brandschaden

Holen Sie sich Unterstützung

Um im Brandfall diverse Folgeschäden zu vermeiden bzw. zu begrenzen, müssen spezifische Sofortmaßnahmen durchgeführt werden. Sie handeln richtig, wenn Sie hierzu einen Fachmann zurate ziehen. Ein erfahrener Brandsanierer weiß am besten, was wann zu tun ist. Je früher er in die Sachlage einbezogen wird,

  • desto eher erhalten Sie einen Überblick über den Schaden,
  • umso schneller kann mit den Sofortmaßnahmen begonnen werden und
  • umso höher stehen die Chancen einer Schadens­minderung.

Verhaltensregeln

Verhaltensregeln, wenn es gebrannt hat

So verhalten Sie sich richtig

  1. Warten Sie die Löscharbeiten ab
    Feuerwehr und Polizei erledigt ihre Arbeit. Nach dem Löschvorgang wird der Brandort manchmal auf eventuelle Glutnester überprüft. Die Brandstelle wird erst freigegeben, wenn keine Gefahr besteht. Ist die Brandursache unklar, geht die Polizei Hinweisen auf Brandstiftung nach.
  2. Lüften Sie die Brandstelle
    Öffnen Sie alle Fenster und Türen, damit der Rauch abziehen kann.
  3. Informieren Sie Eigentümer und Versicherung
    In Mietobjekten müssen Sie den Brand dem Eigentümer oder der Hausverwaltung melden. Rufen Sie Ihre Versicherung (Hausratsversicherung/Wohngebäudeversicherung) an. Das ist für eine Erstattung Ihrer Kosten wichtig.
  4. Dokumentieren Sie den Schaden
    Fotografieren Sie den Ort des Geschehens und die Details, die den Brandschaden und auch Schäden durch Löscharbeiten aufzeigen. Die Fotos sind wichtig für Ihre Versicherungen und belegen den entstandenen Sachschaden. Schreiben Sie auf, welche Gegenstände verbrannt sind oder beschädigt wurden und schicken Sie das an die Versicherung.
  5. Vorsicht Hilfe bei Aufräumarbeiten
    Fassen Sie keine verbrannten und verrußten Sachen an. Die Aufräumarbeiten nach einem Brand sind bei Unternehmen in der Regel mitversichert. Dann übernehmen Sanierungsfirmen die Sofortmaßnahmen.
  6. Nichtbetroffene Räume schützen
    Die Räume, die vom Brand verschont worden sind, sollten am besten abgedichtet oder abgeklebt werden, damit der Ruß nicht nach und nach in saubere Bereiche dringen kann.
  7. Gesundheit geht vor
    Sollten Sie selber der Rauchentwicklung ausgesetzt gewesen sein, lassen Sie medizinisch abklären, ob eine Rauchvergiftung vorliegt. Erst bei Entwarnung können Sie aktiv bei den Aufräumarbeiten helfen. Tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Schutzmaske.
  8. Fachgerechtes Gutachten
    Auch wenn Sie offensichtliche Schäden selber erkennen können, sollte ein Experte den Zustand des Brandortes gründlich und fachgerecht ermitteln. Dabei wird der Zustand tragender Teile geprüft und der Gesamtumfang der Schadenshöhe. Diese sogenannte Gefährdungs-beurteilung bildet die Grundlage einer Brandschadensanierung. Tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Schutzmaske.

Hinweis: Die Versicherung übernimmt die Kosten einer Sanierung nur dann, wenn ein fahrlässiges Verursachen des Brandes ausgeschlossen ist. Es ist ratsam, sich vorher einen Kostenvoranschlag vom Brandsanierer zu holen.

In jedem Notfallplan steht der Schutz von Menschenleben natürlich an erster Stelle. Danach geht es um den Erhalt von Sachgegenstände.

Ziel einer Brandschadensanierung

Eine Brandschadensanierung soll den Zustand vor dem Brand möglichst gut und rasch wiederherstellen. Erste Maßnahmen zur Sanierung werden dem Schadensbild entsprechend zeitnah vereinbart durchgeführt. Zum Brandort zählen das Gebäude oder der Bereich, wo es gebrannt hat, sowie die Umgebung, die durch Ruß und Löschwasser ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde. Das Schadensbild ist individuell verschieden und niemals gleich. Es ist abhängig von der Dauer des Brandes, der dabei vorherrschenden Temperatur, der Zufuhr von Sauerstoff und dem verbrannten Material.

Manuelle Verfahren

  • Eine Absaugung ist bei einer Sanierung immer der erste Schritt (siehe VdS Richtlinie 2357). Hierbei werden Schadstoffe, die im Ruß gebunden wurden, abgetragen und nicht weiter mitgeschleppt. Ruß an schwer zugänglichen Stellen wird gesondert mit Druckluft entfernt. Bei diesem umweltfreundlichen Verfahren kommen keine Reinigungsmitteln zum Einsatz, die entsorgt werden müssten.
  • Mit dem Handwisch-Verfahren wird der kontaminierte Ruß von Hand abgewischt. Schwamm und Lappen - mit speziellen Mitteln benetzt - werden je nach Grad der Verschmutzung angewendet. Mit Rücksichtnahme auf empfindliche Oberflächen kommen weitere Lappen oder Bürsten dazu. Auch bei diesem Reinigungsvorgang sollte das Tragen von Schutzkleidung Standard sein. Das kontaminierte Waschwasser muss umweltgerecht entsorgt werden.
  • Das manuelle Radierverfahren ist eine Trockenreinigung, weil sie ausschließlich auf trockenen Medien erfolgt, die nicht färben. Diese Reinigung ist effektiv und schonend zugleich, so dass eine Beschädigung der Oberfläche ausgeschlossen werden kann. Beim Radierverfahren ergibt sich eine Krümelbildung, die zusammen mit dem gelösten Schmutz abgesaugt wird. Geeignete Elemente für diese Art der Oberflächen­reinigung sind Bilder, Wandmalereien, Tapeten oder Fresken.
  • Phosphatieren bedeutet das Aufarbeiten metallischer Oberflächen, die durch einen Brand stark korrodiert sind. Für dieses Verfahren wird eine spezielle Phosphatlösung aufgetragen. Verunreinigungen lösen sich dadurch ab und ein chemischer Prozess beginnt, bei dem Metallkationen gelöst werden. Im Verlauf bildet sich auf den Oberflächen eine gut haftende, schützende Konversionsschicht. Nach Abschluss der Behandlung sind die metallischen Oberflächen korrosionsfrei.

Strahlverfahren

  • Sprühextraktionsverfahren
  • HDW-Verfahren
  • JOS-Rotec-Verfahren
  • Sandstrahlverfahren

Sonderlösungen:

  • PVC@-Decon-Verfahren
  • Peel-Off-Verfahren
brandschaden

Welche Versicherung zahlt?

Auch wenn ein Brand glimpflich verlaufen ist, können sich die Kosten für Mobiliar und Renovierung der Räume ziemlich summieren. Hier greifen verschiedene Versicherungen, die für unterschiedliche Schäden zuständig sind:

Die private Versicherung

Versicherungen, die bei einem Wohnungsbrand zahlen

Hausratversicherung des Bewohners:

Elektrogeräte, Möbel und Wertgegenstände, die vom Feuer oder Löschwasser beschädigt wurden, sind mit dieser Versicherung abgedeckt. Dazu zählt bewegliches Eigentum wie PC, Teppich, Mobiliar, Kleidung. Ebenso übernimmt die Versicherung die Rechnung für Aufräum­arbeiten und ggf. anfallende Hotelkosten.

Privathaftpflicht des Brandverursachers:

Sie haftet für den Brandschaden Dritter: Wenn die eigene Wohnung brennt, kann auch das Nachbarhaus betroffen sein. Hier zahlt die Privathaftpflicht des Bewohners, wenn er den Brand verursacht hat. Handelt es sich um einen technischen Defekt o.ä. übernimmt die Versicherung des Hauseigentümers der Immobilie.

Hinweis: Häufig wird der Schaden bei den Nachbarn zunächst von der Gebäude- oder Hausratversicherung übernommen, die dann eine Schadenersatzforderung an den Eigentümer stellen. Dann sind die Kosten Sache der Privathaftpflichtversicherung.

Wohngebäudeversicherung:

Die Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer wichtig, denn sie übernimmt Schäden, die am Gebäude entstanden sind. Bei einem Brand wird für Reparaturen z.B. an Türen, Fenstern der Wert zum Zeitpunkt des Geschehens zugrunde gelegt. Neben­gebäude oder Bau­ergänzungen wie Photo­voltaik­anlage müssen ausdrücklich mitversichert sein, damit die Kosten gezahlt werden.

Kann Brandschadensanierung von der Steuer abgesetzt werden?

Wenn die Sanierungskosten von keiner Versicherung abgedeckt werden, berücksichtigt das Finanzamt die Summe (max. 1.200) als Handwerkerleistung (nach § 35a EstG) in der Einkommenssteuererklärung. Voraussetzung ist, dass es sich um Eigentum handelt und die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden konnten.

Die gewerbliche Gebäudeversicherung

Ab wann lohnt eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Ganz gleich, wie groß oder klein das Unternehmen ist - jeder der ein Gewerbe betreibt, sollte sein Eigentum schützen und eine gewerbliche Gebäude­versicherung abschließen. Schließlich ist das Firmen­gebäude die Grundlage eines Unternehmens und sichert dessen Existenz.

Warum ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung wichtig?

Es ist existenziell notwendig das Gebäude gegen Beschädigungen ausreichend zu versichern, denn im Ernstfall wäre das Unternehmen u.U. binnen kurzer Zeit ruiniert. Gebäude­schäden sind kostspielig und eine komplette Zerstörung kann sich niemand leisten. Aber auch zusätzliche Kosten, die dann folgen, müssen eingerechnet werden. Bei einem Produktions­stopp fallen Ausfall­zeiten an, bis Reparatur­arbeiten abgeschlossen sind oder das Firmen­gebäude neu aufgebaut ist.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Feuer, Wasser, Sturm lösen Schäden aus, die durch die Gebäude­versicherung abgedeckt sind. Da ein Brand die vollständige Vernichtung des Gebäudes bedeuten kann, sollte ein „Feuerrisiko“ versichert sein, dann sind neben Brand auch Explosion und Blitzschlag abgedeckt. In der Versicherung enthalten sind Reparatur­arbeiten, Abbruch­kosten und der Wieder­aufbau. Grundsätzlich ist das Gebäude selbst versichert sowie alle feste Einbauten, wie Sanitär­anlagen oder Heizungen. Nicht versichert dagegen sind bewegliche Teile (Möbel, technische Geräte). Wenn im Betrieb große Flächen verglast sind, ist es ratsam, eine zusätzliche Glas­versicherung abzuschließen.

Weitere Leistungen

Jeder Unternehmer hat die Entscheidung zu treffen, welche Risiken in die Firmen­gebäude­versicherung aufgenommen werden. Zu den höchsten Gefahren zählen Sturm, Glasbruch, Einbruch- oder Wasser­schäden (z.B. Hochwasser).

Wieviel kostet eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Nahezu alle Gewerbeversicherungen bieten die Versicherung zu unterschiedlichen Konditionen hinsichtlich des Preises und der Leistungen an. Darum lohnt es sich für den Unternehmer, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen. Keinesfalls darf es aber zu einer Unter­versicherung im Schadenfall kommen.

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